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Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter | wer in die Feuerwehr eintritt. |
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Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann | wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat. |
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Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann | wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat. |
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Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann | wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat. |
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Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister | wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat. |
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Brandmeisterin oder Brandmeister | wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang (F III) am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat. |
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Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister | wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. |
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Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister | wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. |
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Brandinspektorin oder Brandinspektor | wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |
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Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor | wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |
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Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin oder Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor |
wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |